Die Zuchtordnung im CCD e.V.
Zucht im Cavalier King Charles Spaniel Club Deutschland CCD e.V.
verantwortungsvolle Zucht mit Herz und Verstand
Was unterscheidet die Zucht im CCD e.V. von der Zucht außerhalb eines VDH-Vereins?
Sie wollen sich einen kleinen Weggefährten in ihr Haus holen - doch wie bei der Vielzahl an Angeboten den Richtigen finden? Diese oder eine ähnliche Frage stellen sich viele Welpeninteressenten bei der Suche nach ihrem Hund fürs Leben. Hat man sich endlich für eine Rasse entschieden, steht das nächste Problem im Raum - bei welchem Züchter bzw. Verband soll ich kaufen? Es wundert schon sehr, welche Preisunterschiede man dabei finden kann und es kommt schnell die Frage auf, wo liegt der Unterschied? Sind die einen einfach geldgierig und die anderen bescheiden? Oder steckt da mehr dahinter? Oft hören wir die Aussage „wie wollen nur einen Hund, die Ahnentafel brauchen wir nicht“. Warum also einen Rassehund aus einem VDH-Verein wie dem CCD e.V. mit Stammbaum kaufen?
Wir möchten nun im Folgenden versuchen, Ihnen die Philosophie hinter den VDH-CCD-Papieren zu erklären. Sie kaufen nicht das Papier - dass dies die wenigstens Liebhaber wirklich brauchen und darauf Wert legen ist nur allzu verständlich. Es ist mehr das, was im Vorfeld hinter den VDH-CCD-Papieren steckt und den Welpen dadurch eine Art „Gütesiegel“ gibt. Auch ein VDH-CCD-Züchter kann keine Garantien für die lebenslange Gesundheit seiner Welpen geben - das kann Niemand! Doch können wir den Welpen einen möglichst guten Start ins Neue Leben bieten und versuchen, durch gezielte Zuchtmaßnahmen die Erbgesundheit unserer Rasse zu verbessern. Zucht bedeutet Verantwortung und wir sind uns dessen sehr bewusst. Viele Voraussetzungen müssen erfüllt werden, bevor ein Welpe VDH-CCD-Papiere bekommt, sowohl gesundheitliche als auch haltungsbedingte. Sie müssen im Nachhinein natürlich für sich selbst entscheiden, wo Sie Ihren Liebling kaufen - das bekannte „Bauchgefühl“ spielt dabei eigentlich die entscheidendste Rolle.
Die Abkürzung VDH steht für „Verband für das Deutsche Hundewesen“ und versteht sich als Dachverein für das kynologische Geschehen in Deutschland. Ihm sind für jede einzelne Rasse wieder Spezial-Vereine untergliedert, die sich speziell um die Belange der jeweiligen Rasse(n) kümmern. Für den Cavalier King Charles Spaniel gibt es in Deutschland 3 Rassehundevereine innerhalb des VDHs: den Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland (CCD), den Internationalen Club für Cavalier-King-Charles-Spaniel (ICC) und den Verband für Deutsche Kleinhundezüchter (VK).
Wir möchten Ihnen nun die Voraussetzungen für die Eintragung der Welpen in unserem Verein - dem Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland e.V. (CCD) - erklären und möchten Ihnen einen kleinen Einblick in den langen Weg und die Rahmenbedingungen für die Zucht geben. Transparenz steht dabei für uns an oberster Stelle - haben Sie Fragen, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden jede Frage nach bestem Wissen und Gewissen ehrlich beantworten.
Grundlegende Voraussetzungen für die Eintragung von Welpen im CCD e.V.
- Mitgliedschaft im CCD e.V.: Zunächst muss der Eigentümer der Hündin einen Mitgliedsantrag stellen, bei dem geprüft wird, ob dieser bereits negativ in der Hundezucht aufgefallen ist, nur bei keinen bekannten tierschutzrechtlichen Vorgeschichten erfolgt eine Aufnahme.
- Antrag auf Zwingerschutz: Entscheidet sich der Eigentümer im weiteren Verlauf für den Wunsch nach einer Zucht, so muss er als Nächstes einen Zwingerschutz beantragen. Der Zwingername wird zukünftig immer Bestandteil des Hundenamens sein, sozusagen der „Familienname“.
- Zwingerabnahme: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens des Zwingerschutzes wird ein Zuchtwart des Vereins die Zuchtstätte kontrollieren und darauf achten, nur im Falle einer artgerechten Unterbringung seine Zustimmung zu erteilen. Desweiteren Im weiteren Verlauf wird dem Züchter ein besonders geschulter und zuchterfahrener Zuchtwart zur Seite gestellt, der mit Rat und Tat in allen zuchtrelevanten Fragen hilfreich seine Hand reicht und die Zucht im weiteren Verlauf überwacht und kontrolliert.
- Sachkundenachweis / Fortbildungspflicht: Neben der Zwingerabnahme muss der zukünftige CCD-Züchter seine Kenntnisse über die Zuchtordnung sowie seine allgemeine Sachkunde nachweisen bzw. den Nachweis erbringen, entsprechende Kurse besucht zu haben, um die Verantwortung für Neues Leben übernehmen zu können und gut gerüstet zu sein. Desweiteren ist jeder Züchter im CCD e.V. verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer anerkannten Züchter-Fortbildung teilzunehmen. Ohne Vorlage entsprechender Nachweise wird keine Deckgenehmigung erteilt.
Doch damit ist der Weg zu Papieren vom CCD e.V. noch lange nicht zu Ende gegangen.
Mindest-Voraussetzungen für Zuchthunde VOR einem Deckakt:
- Zuchttauglichkeitsprüfung des CCD e.V.: Hierbei prüft ein Zuchtrichter gemeinsam mit einem CCD-Zuchtwart die phänotypische Eignung für die Zucht. Desweiteren wird das Wesen des Hundes überprüft - nur absolut freundliche und aufgeschlossene Tiere dürfen zur Zucht eingesetzt werden, ist dies doch eines der wichtigsten Rassemerkmale, das es zu erhalten gilt
- Gesundheits-Untersuchungen: Am Tage der Zuchttauglichkeitsprüfung müssen geforderte tierärztliche Gesundheitsatteste (Herz und PL, DNA-Test auf den Gendefekt für Episodic Falling (EF) und Curly Coat Syndrom (CC). vorgelegt werden - nur wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, wird die Zuchttauglichkeit erteilt. Die Herzuntersuchungen sind bei Hündinnen maximal 6 Wochen vor einem geplanten Deckakt, bei Rüden einmal jährlich zu wiederholen und das Resultat an das Zuchtbuchamt des CCD e.V. einzureichen. Wird ein in Berücksichtigung des Alters des Hundes ein schlechter Befund vom Tierarzt festgestellt, so wird der Hund von einer zukünftigen Zuchtverwendung im CCD e.V. ausgeschlossen. Weitere Gesundheitsatteste wie Herzultraschall, Augen-Untersuchung und/oder MRT-Scan sind je nach Zuchtstufe (siehe unten) dem Zuchtbuchamt nachzureichen. Hunde mit neurologischen Auffälligkeiten - wie z.B. Symptome einer Syringomyelie oder einer Epilepsie - werden auch nach einer eventuell bereits erteilten Zuchttauglichkeit umgehend von der Zucht ausgeschlossen. Gleiches gilt für Hunde, bei deren Nachkommen sich bestimmte gravierende Fehler häufen. Einmal im CCD e.V. zuchttauglich geschrieben, bedeutet also noch lange keinen Freifahrtschein für den Rest des Hundelebens !
- Mindestzuchtalter: Im CCD e.V. dürfen Rüden ab einem Alter von 12 Monaten, Hündinnen in Anbetracht der Belastung einer Trächtigkeit erst ab einem Alter von 18 Monaten für die Zucht eingesetzt werden. Das maximale Zuchtalter für Hündinnen liegt bei 8 Jahren.
- Einhaltung von Wartefristen zwischen zwei Würfen: Um einer Hündin genügend Zeit für die Erholung nach einem erfolgreich aufgezogenen Wurf zu geben, ist im CCD e.V. jeweils nur 1 Wurf pro Kalenderjahr und Hündin, hat die Hündin mehr als 6 Welpen aufgezogen, muss ihr eine Pause von mindestens 14 Monaten (gerechnet von Decktag zu Decktag) gegeben werden. Das traurige Bild einer „Gebärmaschine“ werden Sie hier nicht finden!
Die Hündin ist heiß und soll nun gedeckt werden - was tun?
- Genehmigung des Decktaktes durch einen Zuchtwart des CCD e.V.: Die Rüdenwahl muss immer in Absprache mit dem zuständigen Zuchtwart erfolgen, der mit seinem breiten Wissen besondere Empfehlungen geben kann oder gesundheitliche Bedenken bei der Verpaarung bestimmter Linien äußern kann. Ihm stehen zahlreiche Gesundheitsdatenbanken zur Verfügung und es kann gewährleistet werden, dass auch ein „Neuling“ in der Hundezucht umfassend informiert wird und nicht versehentlich eine vermeidbare Risikoverpaarung eingeht. Auch während der Trächtigkeit und nach der Geburt erfolgt eine umfassende Betreuung durch den Zuchtwart.
- Deck- / Wurfmeldung: Alle erfolgten Deckakte bzw. Wurfdaten müssen innerhalb von 7 Tagen an das Zuchtbuchamt des CCD e.V. gemeldet werden. Das Zuchtbuchamt ist jederzeit berechtigt, unangekündigte Kontrollen durch einen Zuchtwart des CCD e.V. anzuordnen.
- Wurfabnahme: Im Alter von 8-10 Wochen müssen alle Welpen geimpft, gechipt, nochmals einzeln durch den Zuchtwart kontrolliert und dieses in einem Wurfabnahmeprotokoll genauestens dokumentiert werden. Alle Papiere (Ahnentafel der Mutter, Kopie der Ahnentafel des Vaters, Gesundheitsatteste der Eltern, Deckschein, Wurfabnahmeprotokoll) müssen zeitnah an das Zuchtbuchamt des CCD e.V. geschickt werden.
- Abgabe der Welpen nicht unter 10 Wochen: Eine Abgabe der Welpen in ihr neues Zuhause ist erst ab einem Alter von 10 Wochen erlaubt. Nur in Ausnahmefällen ist eine frühere Abgabe mit dem Zuchtbuchamt abzusprechen, jedoch nicht früher als mit vollendeter 9. Lebenswoche. Hiermit wird den Erfahrungen von Virologen Rechnung getragen, dass ein Impfschutz erst ca. 10 Tage nach erfolgter Impfung eintritt und dem kleinen Welpen soll ein möglichst guter Start ins neue Leben ermöglicht werden.
Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen und nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden anschließend für diesen Wurf VDH-CCD-Papiere ausgestellt.
Doch auf den Ahnentafeln stehen Vermerke wie „Körzucht“ oder „Premium-Körzucht“, man kann diese Begriffe auch auf manchen Homepages finden. Was steckt dahinter ?
Die drei Zuchtstufen im CCD e.V.
- Standardzucht: Welpen aus solchen Verpaarungen tragen keinen besonderen Stempel auf ihren Ahnentafeln.
Voraussetzungen beider Elterntiere:- Gültige Zuchttauglichkeit (Jugend- oder Dauerzuchtzulassung)
- Untersuchung auf Patella-Luxation (PL) mit dem Ergebnis frei
- Aktuelles Herzattest (auskultatorisch)
- DNA-Test auf den Gendefekt für Episodic Falling (EF) und Curly Coat Syndrom (CC).
- Körzucht: Welpen aus solchen Verpaarungen tragen den roten Aufdruck „Körzucht“ auf der Ahnentafel
Voraussetzungen beider Elterntiere:- Dauerzuchtzulassung ohne Auflagen
- Untersuchung auf Patella-Luxation (PL) mit dem Ergebnis frei
- ein Attest über eine max. 24 Monate alte Herz-Doppler-Untersuchung mit
dem Ergebnis Grad 0 bzw. 1 - zusätzlich aktuelles Herzattest (auskultatorisch)
- ausgezeichneter Phänotyp, nachzuweisen durch Ausstellungsergebnisse
- Premium-Körzucht: Welpen aus diesen ganz besonderen Verpaarungen werden durch das Prädikat „Premium-Körzucht“ auf der Ahnentafel ausgezeichnet
Voraussetzungen beider Elterntiere:- Mindestalter: vollendete 30 Monate (2,5 Jahre)
- Dauerzuchtzulassung ohne Auflagen
- Untersuchung auf Patella-Luxation (PL) mit dem Ergebnis frei
- Herz-Doppler-Untersuchung mit dem Ergebnis Grad 0, Mindestalter 30 Monate
- zusätzlich aktuelles Herzattest (auskultatorisch)
- Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen (DOK), Mindestalter 30 Monate
- MRT-Scan auf Syringomyelie / Arnold-Chiari-Malformation, Mindestalter 30 Monate
- ausgezeichneter Phänotyp, nachzuweisen durch Ausstellungsergebnisse
Zu beachten ist, dass jeweils beide Paarungspartner oben genannte Bedingungen erfüllen müssen, um den Wurf unter den einzelnen Prädikaten eintragen zu lassen.
Keine Körzucht ohne Herzultraschall -
Keine Premium-Körzucht ohne zusätzlicher Augenuntersuchung und MRT-Scan!
Der CCD e.V. ist damit der erste und bisher einzige deutsche VDH-Cavalier-Verein, der einen MRT-Scan verbindlich in seiner Zuchtordnung festschreibt. Wir sind sicher, damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Verbesserung der Rassegesundheit getan zu haben. Wie sagt man doch so schön ? Gefahr erkannt - Gefahr gebannt. Der CCD e.V. ist sich seiner Verantwortung bewusst.
Ein Wurf ohne Papiere muss diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Es ist verständlich, dass ein Welpe, der unter diesen strengen Bedingungen gezüchtet wird, sicher etwas teurer ist. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen - unser Tipp: Besuchen Sie die Zuchtstätte, unterhalten Sie sich mit den Züchtern und stellen Sie auch „unangenehme“ Fragen, lassen Sie sich stets die Mutterhündinnen zeigen. Es ist normal, dass eine Cavalier-Hündin nach einem Wurf hormonell bedingt abgehaart ist oder die Ohren durch das Spielen mit den geliebten Welpen etwas kürzer als erwartet, der Pflege- und Fütterungszustand sollte jedoch immer perfekt sein. Die Vatertiere können Sie leider nur in Einzelfällen sehen, da die Züchter zumeist nur Hündinnen halten und zum Deckrüden weite Strecken auf sich nehmen. Kaufen Sie niemals aus Mitleid, denn mit Ihrem Kauf unterstützen Sie die unhaltbaren Zustände in der betreffenden Zucht! Ihr neuer Weggefährte soll Sie für die nächsten 10-14 Jahre begleiten - geben Sie sich und dem Hund einen guten Start ins neue Leben!
Tanja Schumann, CCD e.V.
ZZP Vereinfachungen 2020
(Stand 27.08.2020)
Sehr geehrte Züchter / innen im CCD
In den letzten Wochen hatten wir viele Neuerungen in der Organisation rund um die
Erstellung von Ahnentafeln , ZZP Durchführungen etc. Auch das zukünftige
bargeldlose Zahlen im CCD wird uns noch einige Umgewöhnung kosten.
Deshalb sind wir vom Vorstand auch bemüht Regelungen die sich zum Teil durch die
Digitalisierung erledigt haben oder unnötig geworden sind wieder auf den Prüfstand
zu stellen und ggf. zu ändern oder besser ganz abzuschaffen. Dabei aber unseren
hohen Standard den wir uns erarbeitet zu haben erhalten.
Der CCD war schon immer der Verein, der sich hinter seine Züchter stellt und das
Zuchtgeschehen im Mittelpunkt seines Wirkens hat. Deshalb möchten wir diese
Erleichterungen auf den Weg bringen. Diese neuen Regelungen wurden teilweise
schon so praktiziert und um uns allen Rechtssicherheit zu verschaffen nun noch mal
von offizieller Seite.
Online Deckschein mit Zuchtwartfreigabe:
1.) Ab dem 01.10.2020 gibt es die Möglichkeit statt den bisherigen Papier
Deckschein den neuen Online Deckschein zu benutzen. Dieser hat den Vorteil, dass
alle Befunde der zu verpaarenden Hunde in einem Upload hochgeladen werden
können. Der Züchter kann nun dieses online Formular nutzen, um alle Informationen
zuerst zu seinem Zuchtwart zu senden. Dabei gibt er in einem dafür vorgesehenen
Feld die Emailadresse des Zuchtwartes ein. Der Zuchtwart antwortet auf diese Email
mit Freigabe oder Veto. Bei Freigabe leitet der Züchter alle Angaben inklusive aller
Befunde, weiter an die Zuchtbuchstelle und ergänzt das Deckdatum. Es gibt die
Möglichkeit auch dieses Formular als direkte Deckmeldung zu verwenden, wenn
dem Züchter eine Freigabe seines Zuchtwartes vorliegt.
Dies gilt auch für Deckrüden Besitzer des CCD, die ihren Rüden benutzen.Das
Ausfüllen eines unterschriebenen Papierdeckscheins kann in diesem Fall entfallen.
Die Züchter, die einen Deckrüden im Ausland nutzen, oder in einem anderen Verein,
sowie denen das technische know-how fehlt, können nach wie vor den Papier
Deckschein benutzen. Beide Möglichkeiten werden akzeptiert.
Gültigkeit der ZZP:
2.) Mit dem Tage der vollzogenen ZZP und unter Voraussetzung, dass der Hund
diese bestanden hat (eingeschränkt z.B. nur für einen Wurf oder ähnliches oder
uneingeschränkt) und die entsprechenden Gesundheitsbefunde am Tag der ZZP
vorlagen, erlangt der besagte Hund die Zuchttauglichkeit. Der Rüde oder die Hündin
müssen das Regelzuchtalter: 12 Monate Rüden und 18 Monate Hündinnen erreicht
haben.
Die Eintragung auf der Ahnentafel wird beim Einreichen des ersten Wurfes nach der
ZZP durchgeführt, oder kann, wenn Zuchtleitung oder Zuchtbuchstelle in Persona vor
Ort ist auch, dort eingetragen werden. Bei Rüden muss bei Fremdeinsatz, also nicht
im CCD oder in der eigenen Zucht, die Eintragung auf der AT vor Deckeinsatz
erfolgen. Diese Regelung soll das hin- und hersenden von Ahnentafeln minimieren.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der Zuchtbuchstelle vor dem Belegen
und bzw. dem Deckakt der ZZP Bogen (blauer Durchschlag mit allen Angaben der
Befunde) vorliegt. Deshalb wird der Veranstalter die blauen Bögen einbehalten und
diese digital oder im Original zur Zuchtbuchstelle einsenden.
Meldung von nicht tragenden Hündinnen
3.) Das Melden von nicht tragenden Hündinnen entfällt. Das Zuchtbuchamt oder
Zuchtleitung ist aber berechtigt beim Züchter dies zu erfragen, sollte es hinsichtlich
der Zuchtbucherstellung nötig sein. Das entbindet aber nicht die ordentliche
Deckmeldung.
Diese Regelungen sind mit dem erweiterten Vorstand abgesprochen worden und
gelten ab dem 01.09.2020 und bis zum 01.07.2021 auf Probe.
Sollte sich diese Vereinfachungen bewähren, werden diese in die Zuchtordnung mit
aufgenommen.
Im Herbst 2021 wird der Vorstand zusammen mit der Zuchtkommission die CCD
Zuchtordnung noch einmal neu sortieren und überarbeiten, um genau diese
veralteten Regelungen zu optimieren und auf den neusten Stand zu bringen.
Dies soll nicht heißen, dass wir die Zuchtordnung in jeglicher Weise verändern.
Wir im CCD haben sehr gute Regelungen zum Schutz unserer Zuchthunde und zur
Gesunderhaltung unserer Rasse , hier geht es vielmehr darum, aus einem
Dinosaurier ein zeitlich dem digitalen Fortschritt angepasstes schlankeres Regelwerk
zu machen.
Deshalb bitten wir Sie ab sofort Ihre Ideen für Änderungen oder Verbesserungen an
mich zu senden:
mkirschbaum@web.de
bitte schreiben Sie unbedingt in der Betreffzeile Zuchtordnung CCD 2021
Danke für Ihre Mitarbeit und
viele Grüße aus Reichshof- Erdingen
im Auftrag des
Gesamtvorstandes
Markus Kirschbaum
Nicole Golembiewski, Oliver Lamp, Bettina Kuhlmann, Elke Bichtler
und der erweiterte Vorstand
Sigrid Rehker , Simone Frankenberg, Deniz Rechtazek-Bratsch, Dagmar Döbel
Zuchtordnung 2019
© Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland e.V., Am Schankhaus 1, 51580 Reichshof- Erdingen
Quelle: https://ccd-cavaliere.de/Die_Zuchtordnung_im_CCD_e.V.