Einreisebestimmungen für Hunde
Mit Hund und Katze auf Reisen - Einreisebestimmungen
Sie wollen in den Urlaub und den wollen Sie natürlich nicht ohne Ihren vierbeinigen Freund verbringen? Oder sind Sie Züchter und möchten einen ihrer Fellknäuel zu einer Familie außerhalb Deutschlands ziehen lassen? Dann müssen Sie sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen informiert haben.
Zunächst einmal muss Ihr Hund zur Reise ins Ausland mittels eines Microchips gekenntzeichnet sein - bei einem Welpen aus dem CCD ist das natürlich eine Selbstverständlichkeit - und einen blauen EU-Heimtierpass besitzen. In diesen Pass müssen alle Impfungen eingetragen werden, insbesondere die für die Reise wichtige Tollwut-Impfung. Folgende Grundvorraussetzungen müssen bei Reisen innerhalb der EU erfüllt werden:
Bei Hunden im Alter von unter 12 Wochen: Eine gültige Impfung gegen SHLP (Pi) sollte vorliegen, der Hund muss mittels Microchip gekenntzeichnet sein und einen EU-Heimtierpass mit sich führen
Bei Hunden im Alter von über 12 Wochen: Ihr Hund muss neben der Kennzeichnung mittels Micrichip zusätzlich gegen Tollwut geimpft werden, diese Impfung ist im EU-Heimtierpass einzutragen. Die Erstimfpung gegen Tollwut muss bei Reiseantritt mindestens 21 Tage alt sein. Desweiteren müssen Sie darauf achten, die Impfungen in den von Ihrem Tierarzt im Pass angegebenen Fristen aufzufrischen, um den Impfschutz nicht zu verlieren und nicht erneut in die 21-Tage-Wartefrist zu geraten. Diesen EU-Heimtierpass müssen Sie bei einer Reise immer mit sich führen - er ist sozusagen der Personalausweis Ihres Vierbeiners.
Daraus ergibt sich die Besonderheit, dass Sie mit Ihrem Vierbeiner nach geltendem EU-Recht im Alter zwischen 12 und 15 Wochen nicht reisen dürfen bzw. diese Hunde nicht exportiert / importiert werden dürfen.
Für Reisen innerhalb der EU reichen die beiden oben angegebenen Grundvoraussetzungen in der Regel aus. Ausnahmen hiervon bilden lediglich Schweden, Finnland, Island, Großbritanien, Irland und Malta - Sonderregelungen siehe Auflistung der Einzelländer.
Einreise- bzw. Importbestimmungen im Speziellen, nach Ländern sortiert:
Australien
Für die Einfuhr bestehen besonders strenge Bestimmungen:
- Hunde und Katzen müssen sich mind. die letzten 6 Monate vor Einreise kontinuierlich im Exportland aufgehalten haben,
- Mindestalter 6 Monate,
- Kennzeichnung mit Microchip,
- Nicht länger als 3 Wochen trächtig und keine Saugwelpen,
- Tollwutimpfung, Blutprobe und Titerbestimmung > 0,5 IU/ml frühestens 60 Tage und längstens 12 Monate vor Einreise, jedoch nicht früher als 4 Wochen nach erfolgter Tollwut-Erstimpfung.
Eine Einreisegenehmigung muss beantragt werden und der Hund muss bei Einreise aus EU-Ländern für mindestens 30 Tage in Quarantäne. Da das Tier frühestens 180 Tage nach der Titerbestimmung die Quarantäne verlassen darf, ist eine Wartezeit von 150 Tagen nach der Titerbestimmung anzuraten, um die Quarantänedauer auf die Mindestdauer von 30 Tagen zu beschränken. Australien erlaubt die Einfuhr von Hunden nur über folgende Flughäfen: Sydney (New South Wales), Melbourne (Victoria), Perth (Western Australia).
Mehr Informationen unter: www.affa.gov.au oder www.aqis.gov.au
Belgien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung. Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Bulgarien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Dänemark
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Es besteht in Wäldern und Städten Leinenpflicht.
Deutschland
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Estland
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Finnland
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Hunde, die alter als 3 Monate sind, müssen gegen Fuchsbandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel oder Epsiprantel, längstens 30 Tage vor der Einreise behandelt werden und dieses im EU-Heimtierpass eingetragen sein.
Frankreich
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Bei einem dauerhaften oder länger als 3 Monate dauerndem Aufenthalt muss Ihr Hund in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
Griechenland
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Großbrittanien & Nordirland
Zur Einreise gilt das Pet Travel Scheme (PETS).
Ihr Hund muss gechippt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwut-Antikörper getestet werden. Nach erfolgter Blutentnahme muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis brachte (0,5 IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Desweiteren muss Ihr Hund 24 bis 48 Stunden vor Check-In auf dem Transportmittel gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt werden und dies im Heimtierpass eingetragen sein. Achtung: Diese Zeitvorgabe muss genauestens eingehalten werden, andernfalls wird Ihr Check-In verweigert !!!
Hunde dürfen nur auf zugelassenen Routen eingeführt werden. Diese sind unter www.defra.gov.uk abrufbar.
Irland
Zur Einreise gilt das Pet Travel Scheme (PETS).
Siehe hierzu Einreisebestimmungen Großbrittanien und Nordirland.
Island
Der Import von Tieren nach Island ist sehr schwierig. Es wird eine Importgenehmigung benötigt, welche nur auf Empfehlung des Leiters des Veterinäramtes und unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt wird.
Der Hund muss nach Ankunft in Island für eine Dauer von mehreren Monaten in völliger Isolation von anderen Tieren (Quarantäne) gehalten werden. Aus diesem Grund wird Touristen und Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten, grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.
Weitere Informationen unter www.stjr.is/lan
Italien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Zusätzlich sind Leine und Maulkorb mitzuführen.
Kroatien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung, tierärztliches Gesundheitszeugnis
Allgemeine Leinenpflicht
Lettland
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Litauen
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Luxembourg
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Malta
Zur Einreise gilt das Pet Travel Scheme (PETS).
Siehe hierzu Einreisebestimmungen Großbrittanien und Nordirland.
Niederlande
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Norwegen
Ihr Hund muss gechippt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwut-Antikörper getestet werden. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen. Die Untersuchung ist nur bei einem zugelassenen Labor möglich und der Titer muss mindestens 0,5 IU/ml betragen und in den EU-Heimtierpass eingetragen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Desweiteren muss Ihr Hund maximal 10 Tage vor Einreise und erneut innerhalb von 7 Tagen nach Einreise mit einem Praziquantel-haltigen Produkt entwurmt worden und dies im Heimtierpass eingetragen sein. Bei Export eines Welpen unter 12 Wochen nach Norwegen ist keine Tollwutimpfung und Bluttiteruntersuchung notwendig, sofern eine Sondergenehmigung des Norwegeischen Amtes für Lebensmittelsicherheit und eine Erkärung des Züchters über die Haltung des Welpen vorliegt. Nähere Informationen hierzu und notwendige Anträge unter www.mattilsynet.no
Hunde, die aus EU-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen zusammen mit der für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (rote Zone).
Österreich
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Polen
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Portugal
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Leinen- und Maulkorbpflicht, Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Rumänien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Russland
EU-Heimtierpass, Microchip und eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alt. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 10 Tage alt
Schweden
Ihr Hund muss gechippt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwut-Antikörper getestet werden. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen. Die Untersuchung ist nur bei einem zugelassenen Labor möglich und der Titer muss mindestens 0,5 IU/ml betragen und in den EU-Heimtierpass eingetragen werden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt außerdem, dass alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. Desweiteren muss Ihr Hund maximal 10 Tage vor Einreise mit mit einem Praziquantel-haltigen Produkt gegen den kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus spp.) entwurmt worden und dies im Heimtierpass eingetragen sein. Bei Export eines Welpen unter 12 Wochen nach Schweden ist keine Tollwutimpfung und Bluttiteruntersuchung notwendig, sofern eine Sondergenehmigung des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft und eine Erkärung des Züchters über die Haltung des Welpen vorliegt. Nähere Informationen hierzu und notwendige Anträge unter www.sjv.se
Schweiz
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Serbien und Montenegro
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 15 Tage und maximal 6 Monate alt. Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Das Zeugnis sollte bescheinigen, dass das Tier gesund ist und keine ansteckenden anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheiten hat. Ferner sollte bestätigt werden, dass im Herkunftsort in den letzten 6 Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Da es sich um ein nicht gelistetes Drittland handelt, gelten für die Wiedereinreise nach Deutschland zusätzlich folgende Bedingungen: gültige Tollwut-Impfung, Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung) und Eintrag des Ergebnisses im EU-Heimtierpass. Stammt das Tier jedoch direkt aus dem Drittland und soll nur nach Deutschland importiert werden, so muss vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten eingehalten werden. Für Jungtiere ergibt sich dadurch ein frühestmöglicher Import im Alter von 7 Monaten.
Slowakische Republik
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Slowenien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen
Spanien
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Tschechische Republik
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Türkei
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut, mindestens 15 Tage alt. Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis, maximal 15 Tage alt, muss bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden. Da es sich um ein nicht gelistetes Drittland handelt, gelten für die Wiedereinreise nach Deutschland zusätzlich folgende Bedingungen: gültige Tollwut-Impfung, Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung) und Eintrag des Ergebnisses im EU-Heimtierpass.
Stammt das Tier jedoch direkt aus dem Drittland und soll nur nach Deutschland importiert werden, so muss vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten eingehalten werden. Für Jungtiere ergibt sich dadurch ein frühestmöglicher Import im Alter von 7 Monaten.
Ungarn
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung
Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen
USA
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alt
Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind.
Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss verbleiben.
Zypern
EU-Heimtierpass, Microchip und bei Hunden über 12 Wochen eine gültige Tollwut-Impfung, eine Einreise von Hunden unter 12 Wochen ist nicht gestattet
Desweiteren muss Ihr Hund 24 bis 48 Stunden vor Einreise gegen Zecken mit Fipronil und gegen Bandwürmer mit Praziquantel behandelt werden und dies im Heimtierpass eingetragen sein.
Bitte beachten: Mindestens 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern muss dem zuständigen Veterinäramt das Ankunftsdatum, die Flugverbindung und der Name des Tierhalters mitgeteilt werden. Kontakt:
Fax: 00357 / 22 / 805176, E-Mail: animal.health@vs.moa.gov.cy
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine angenehme Reise mit Ihrem Vierbeiner!
Tanja Schumann
CCD e.V.
© Cavalier-King-Charles-Spaniel Club Deutschland e.V., Am Schankhaus 1, 51580 Reichshof- Erdingen
Quelle: https://ccd-cavaliere.de/Einreisebestimmungen_f%C3%BCr_Hunde